© Name: Viele Gabeln mit gesunden Lebensmitteln, Fotografie: Liddy Hansdottir

Mein Name ist Irmgard Maikowski und ich freue mich, dass Sie den Weg zu meiner Homepage gefunden haben.


Gerne begleite Ich Sie bei einer notwendigen Ernährungsumstellung, sei es hervorgerufen durch eine Krankheit, bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder wenn Stoffwechselparameter aus dem Gleichgewicht geraten sind. Wir werden gemeinsam die richtige Ernährungsstrategie erarbeiten, ganz auf Sie zugeschnitten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen max. 5 Beratungseinheiten, informieren Sie Sich bei Ihrer Krankenkasse.Vielleicht möchten Sie Sich auch nur über "gesundes Essen" informieren, diese Ernährungsberatung wird ebenfalls mit 3 Einheiten von den Krankenkassen bezuschusst.


Es ist schwer bei dem heutigen Überangebot an Lebensmitteln, Fertigprodukten, vielversprechender Werbung, Nahrungsergänzung, Functional-Food, Schlankheitspillen und Crash-Diäten den Überblick zu behalten und eine für sich gute Auswahl zu treffen.


Lassen Sie sich gezielt in jeder Lebenssituation beraten und sicher durch den Dschungel der Lebensmittelvielfalt führen. Gerne zeige ich Ihnen wie einfach es ist, ausgewogen zu essen. Möchten Sie Ihr Essen umstellen, sind es oft nur kleine Veränderungen, die schon Großes bewirken. Moderne Ernährungsberatung ist auf Ihre ganz persönliche Situation abgestimmt.

Informieren Sie sich doch auf den folgenden Seiten über mein Beratungsangebot und mehr...

 

Wussten Sie schon:

Ernährungstherapie oder Diättherapie nach § 43 SGB V wird von den Krankenkassen mit bis zu 5 Beratungseinheiten bezuschusst. Dafür bedarf es einer Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe einer Indikation, ausgestellt von Ihrem behandelnden Arzt. 

Die Notwendigkeitsbescheinigung können Sie sich hier auf meiner Homepage im Download-Bereich herunterladen, ausdrucken und von Ihrem Arzt ausfüllen lassen. 

Ernährungsberatung nach § 20 SGB V bezuschussen Krankenkassen mit bis zu 3 Beratungseinheiten, das ist eine reine Präventionsleistung, dafür bedarf es keiner Notwendigkeitsbescheinigung und keiner Indikation.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Gerne können Sie Sich auch bei mir informieren.